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Steuerkanzlei Schneider & Schäffer
Ihr Ansprechpartner für alle Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
Sie suchen eine Steuerkanzlei im Großraum Ingolstadt, die die notwendige Erfahrung hat und Sie auch in die Zukunft begleiten kann? Sie suchen ein Steuerbüro, das Sie unbürokratisch, individuell und ganzheitlich berät? Sie brauchen einen Steuerberater, der Sie vor Behörden vertritt, Ihnen hilfreich zur Seite steht und für Ihr Recht kämpft?
Jetzt Gesprächstermin vereinbarenWir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ihr kompetentes Team für Steuerfragen
Unser Team aus Steuerberatern und Steuerfachangestellten ist jederzeit gerne für Sie da.
Wir finden immer die bestmögliche Lösung für Sie
Ob Hilfe in Steuerangelegenheiten oder ganzheitliche Beratung - wir denken, arbeiten und handeln immer zu Ihrem Vorteil.
Kompetent und zuverlässig
Fachmännischer Rat im aktuellen Steuerrecht und Termintreue sind unser Tagesgeschäft.
Vorausschauend und klar
Langfristige Steuerkonzepte unter Abwägung Ihrer Interessen sind Ziel unserer Beratung.
Ergonomisch und praxisnah
Mit zielführendem Rat begleiten wir Sie bei der praktischen Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Ganzheitlich und Individuell
Auf der Basis Ihrer persönlichen Sachverhalte entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte.
FAQ - Häufige Fragen
Unsere Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Mit der Wahl Unternehmensform erfolgt eine wichtige Weichstellung für Ihr Unternehmen. Eine fundierte Planungsrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ist für Bankfinanzierungen unverzichtbar. Daneben unterstützen wir Sie bei allen behördlichen Formularen und Anträgen.
Wir beraten Sie :
- Bei Fragen zu Buchhaltung und Steuerrecht
- Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens und der damit verbundenen Kaufpreisfindung
- Bei der Vorlage von behördlichen Bescheinigungen
Eine Erbschaft setzt voraus, dass ein Erbfall eingetreten ist. Selbst in diesem Fall gibt es noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer z.B. durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verringern.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden) kann durch rechtzeitige Beratung und vorzeitige Nutzung von Freibeträgen eine große Ersparnis bei beiden Steuern erzielt werden.
Haben auch Sie eine Frage? Rufen Sie an - wir beraten Sie gerne:
08456 92 87-0 or
News & Tipps zu Steuern und Finanzen
Update Grundsteuer
Im Rahmen der Reform der Grundsteuer waren von Grundstückseigentümern bis zum 31.10.2022 auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. In der Folge ergingen abhängig vom Bundesland verschiedene Grundlagenbescheide (z.B. in Bayern: Bescheid über Grundsteueräquivalenzbeträge und Bescheid über den Grundsteuermessbetrag). Auf Basis der damals erklärten und in den Grundlagenbescheiden festgestellten Werte wird die Grundsteuer nun[…]
Reisekosten oder EFP bei Teilzeitstudierenden?
Mit der Einführung des „neuen“ Reisekostenrechts zum 01.01.2015 wurden Vollzeitstudierende regulären Arbeitnehmern insoweit gleichgestellt, als dass auch diese eine erste Tätigkeitsstätte am Ort des Studiums begründen, wodurch die vorherige Ungleichbehandlung zwischen Vollzeitstudenten und Arbeitnehmern aufgehoben werden sollte. Durch die Begründung der ersten Tätigkeitsstätte am Studienort greift seitdem auch für Vollzeitstudenten die Entfernungspauschale anstelle der zuvor[…]
Leasingsonderzahlungen – „Aus“ für Steuersparmodell
Arbeitnehmer können die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind, bei Nutzung eines eigenen Pkw entweder als Kilometer-Pauschale i. H. v. 0,30 EUR (bei Fahrten mit einem Moped bzw. Motorrad 0,20 EUR) oder durch Ansatz der tatsächlichen km-Kosten für jeden sonstigen beruflich gefahrenen Kilometer als[…]














